Jetzt Meldeanlässe im Blick haben, um Bussgelder zu vermeiden!

Vierstellige Strafen sind keine Seltenheit!
Als gesetzlicher Vertreter sind Sie verantwortlich für die Erfüllung der Meldepflichten.
Wir weisen Sie auf möglichen Meldebedarf hin und helfen Ihnen so, Bußgelder zu vermeiden.

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Einspruch bei Bußgeld vom Transparenzregister kann einen Einspruch wert sein

Wir überwachen laufend Ihren Meldebedarf

Ideal für angestellte Geschäftsführer zum Schutz vor Haftungsrisiken und Bußgeldern

  • Änderungen in Ihrer Gesellschafterstruktur führen häufig zu neuen Meldepflichten
  • Auch Namens- und Adressänderungen wg. Heirat, Umzug etc. sind meldepflichtig
  • Wir überwachen Einträge in Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister und informieren über Änderungen in Ihrer Beteiligungsstruktur
  • Behalten Sie neue Anforderungen des Transparenzregisters im Blick
  • Wir informieren Sie über neue und geänderte Meldepflichten
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Einträge ins Transparenzregister sind prinzipiell kostenlos.

Laufende (!!) Meldepflichten zum wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister

In vielen Gesprächen mit Unternehmern zur Entwicklung unseres Angebotes ist uns zunehmend klargeworden, dass viele von einer einmaligen Meldepflicht ausgehen. Das ist leider weit gefehlt. Es besteht keine einmalige, sondern fortlaufende Meldepflicht.

§ 20 Abs. 1 Geldwäschegesetz regelt, dass Meldepflichtige Angaben zu den (fiktiven) wirtschaftlich Berechtigten

  • einzuholen,
  • aufzubewahren,
  • auf aktuellem Stand zu halten haben und
  • diese unverzüglich an das Transparenzregister zu melden sind.

Die Meldepflicht betrifft damit auch spätere Änderungen der Angaben zu den (fiktiven) wirtschaftlich Berechtigten, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch das Transparenzregister bedarf. Sämtliche Eintragungen sind also stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Ansonsten droht ein Bußgeld und in der Verantwortung stehen Sie als Geschäftsführer oder Vorstand Ihrer Gesellschaft, Ihrer Stiftung oder Ihres Vereins.

Vierstellige Bußgelder sind keine Seltenheit

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Bußgelder gefährden Ihre Reputation

Sofern Sie ein Bußgeld erhalten, ist dies zunächst vor allem ärgerlich. Bestandskräftige Maßnahmen und abgeschlossene Bußgeldverfahren werden jedoch zusätzlich auf der Internet-Seite des BVA unter Nennung der verantwortlichen Personen sowie von Art und Charakter des Verstoßes bekannt gemacht und sind dort für 5 Jahre für jedermann abrufbar.

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Vielfältige Anlässe führen zu Meldepflichten

Die Liste an denkbaren Vorfällen im privaten Umfeld, die eine Meldepflicht auslösen ist lang:

  • Der (fiktive) wirtschaftliche Berechtigte zieht um => Sie müssen die Adresse aktualisieren
  • Sie ziehen mit Ihrer Firma/Stiftung/Verein etc. um => Sie müssen die Adresse aktualisieren
  • Der (fiktive) wirtschaftlich Berechtigte ändert seinen Namen, z.B. durch Hochzeit oder Scheidung => Sie müssen den Nachnamen korrigieren
  • In Ihrer Beteiligungs-/Mitgliederstruktur ändert sich etwas => Sie müssen prüfen, ob es dadurch ggf. neue (fiktive) wirtschaftlich Berechtigte gibt und Sie Ihre Daten im Transparenzregister aktualisieren müssen
  • Ein (fiktiver) wirtschaftlich Berechtigter stirbt => Sie müssen ggf. alle Erben an dessen Stelle an das Transparenzregister melden. Sobald der Erbfall abgeschlossen ist, müssen Sie wiederum eine Anpassung vornehmen

Eine laufende Überwachung durch Sie ist also angebracht zumal es sich um Vorfälle handelt, die kein Steuerberater oder Anwalt für Sie überwachen kann.

Christian Robertz ist Mitglied von
DAV Deutscher Anwaltsverein e.V.
Anwaltskammer Düsseldorf
Anwaltsverein Mönchengladbach
Forum Junge Anwaltschaft des DAV

Kooperationspartner vom

400
Analysen des wirtschaftlich Berechtigten
10
Jahre Berufserfahrung
1000
Mandate