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FAQ
Ich erhalte eine Fehlermeldung, dass noch Eigentümer zu erfassen sind. Was kann ich tun?
Im Ermittlungsassistenten wurden die verfügbaren Rechtsformen und Eigentümer in zwei Kategorien unterteilt. Der eine Teil benötigt immer die Eingabe seiner Eigentümer (z.B. alle Personen- und Kapitalgesellschaften) Der andere Teil kann hingegen keine Eigentümer haben (z.B. natürliche Personen, Stiftungen, Unbekannte Eigentümer etc.). Sie finden die beiden Arten im Auswahlmenü der Eingabemaske, wo Sie die Rechtsform auswählen. Jeder Beteiligungsstrang muss mit einer Rechtsform bzw. einem Eigentümer enden, der keine weiteren Eigentümer mehr haben kann. Im Regelfall sind das natürliche Personen oder ggf. „Unbekannt“.
Was mache ich, wenn eine Gesellschaft Anteile an sich selbst hält?
Im Ermittlungsassistenten wurden die verfügbaren Rechtsformen und Eigentümer in zwei Kategorien unterteilt. Der eine Teil benötigt immer die Eingabe seiner Eigentümer (z.B. alle Personen- und Kapitalgesellschaften) Der andere Teil kann hingegen keine Eigentümer haben (z.B. natürliche Personen, Stiftungen, Unbekannte Eigentümer etc.). Sie finden die beiden Arten im Auswahlmenü der Eingabemaske, wo Sie die Rechtsform auswählen. Jeder Beteiligungsstrang muss mit einer Rechtsform bzw. einem Eigentümer enden, der keine weiteren Eigentümer mehr haben kann. Im Regelfall sind das natürliche Personen oder ggf. „Unbekannt“. Diese sind im Beteiligungschart farblich entsprechend gekennzeichnet, sodass Sie sehen können, an welcher Stelle noch ein derartiger Eigentümer zu ergänzen ist.
Wie erfasse ich Überkreuzbeteiligungen?
Es kann vorkommen, dass Gesellschaften eine wechselseitige Beteiligung aneinander halten (z.B. GmbH 1 hält 10 % an GmbH 2 und umgekehrt). Erfassen Sie in diesen Fällen die Beteiligungsverhältnisse, geben also zunächst z.B. GmbH 1 ein, ergänzen dann GmbH 2, die 10 % an GmbH 1 hält und ergänzen dann GmbH 1, die wiederum 10 % an GmbH 2 hält. Damit sie diese Beteiligungskette nicht ins Unendliche fortführen müssen, erkennt unser Ermittlungsassistent, dass es sich um eine Überkreuzbeteiligung handelt und ergänzt einen Hinweis. Sie müssen an der Stelle nichts weiter eingeben.
In manchen Feldern kann ich keine Eingabe vornehmen. Liegt ein Fehler vor?
In Abhängigkeit der ausgewählten Rechtsformen sind einige Fragen relevant oder irrelevant. Sie müssen nur die relevanten beantworten. Das wurde zur schnelleren Datenerfassung deaktiviert oder füllt sich automatisch.
Ich habe schon einige Rechtseinheiten erfasst. Kann ich noch Änderungen vornehmen?
Die Rechtsform einer Rechtseinheit lässt sich nicht mehr ändern, wenn für sie schon Eigentümer erfasst wurden. Da dies Auswirkungen auf zu erfassende Daten in anderen Rechtseinheiten hätten. Sofern Sie in diesem Fall die Rechtsform ändern wollen, müssen Sie zunächst die Eigentümer der Rechtseinheit löschen, dann können Sie die Rechtsform ändern und die Eigentümer wieder ergänzen.
Alle anderen Daten sind jederzeit änderbar. Sofern Sie Namen einer Rechtseinheit ändern, achten Sie darauf, dass Sie auch die Namen in den ggf. vorhandenen anderen „Kästchen“ mit gleichem Namen ändern.
Wie wirken sich unterschiedliche Schreibweisen von Namen in Folge von Schreibfehlern aus?
Sofern Sie einen Namen unterschiedlich schreiben, erkennt der Ermittlungsassistent auch zwei verschiedene Namen. Da in Folge dessen die Kapitalanteile und Stimmrecht und die Kontrolle für zwei verschiedene Namen (die eigentlich identisch sein sollen) zusammengefasst werden, kann es sein, dass wir die wirtschaftlich Berechtigten nicht eindeutig oder ggf. falsch identifizieren. Achten Sie daher auf identische Schreibweisen bei identischen Personen.
Um Sie dabei zu unterstützen finden Sie in der Eingabemaske im Feld, in dem Sie die Namen einer Rechtseinheit angeben müssen ein Auswahlmenü mit allen bereits von Ihnen verwendeten Namen. Füllen Sie das Feld am besten über eine Auswahl in diesem Menü.
Ich habe weitere Fragen. Was kann ich tun?
Innerhalb der Eingabemasken finden Sie zu vielen Feldern weitere Erläuterungen. Wenn Ihnen diese nicht weiterhelfen können Sie Ihre Ergebnisse zur späteren Bearbeitung speichern. Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage info@wb-check.de. Wir helfen Ihne gerne weiter.
Untenstehend finden Sie weitere allgemeine Fragen und Antworten zu Transparenzregister und wirtschaftlichen Berechtigten.
Wie bediene ich den Ermittlungsassistenten?
Nach dem Start des Ermittlungsassistenten stehen Ihnen dort ein kurzes Tutorial sowie FAQ mit Tipps zur Handhabung zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Brauche ich rechtliche Vorkenntnisse zur Bedienung des Ermittlungsassistenten?
Sie benötigen keine speziellen Vorkenntnisse. Dafür ist der Ermittlungsassistent da. Die Eingaben, die abgefragt werden beziehen sich auf die Angabe der Rechtsformen von Unternehmen, die Kapital-, Stimmrechts- und Kontrollverhältnisse sowie die Angabe von Personen mit besonderem Einfluss.