ALLGEMEINE MANDATSBEDINGUNGEN (AGB)

Rechtsanwalt Robertz für Rechtsberatung auf

wb-check.

 

  1. Geltungsbereich

 

  1. Die Allgemeinen Mandatsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) des Rechtsanwalts Robertz, wb-check. (Im Folgenden „Anwalt“) gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer, Freiberufler oder Kunde als Mandant, (im Folgenden „Mandant“) mit dem Anwalt auf der Internetplattform http://www.wb-check.de schließt.
  2. Es wird der Einbeziehung von AGB des Mandanten ausdrücklich widersprochen. Diese finden keine Anwendung, es sei denn, es ist zwischen Anwalt und Mandant schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Anwalt dies dem Mandanten schriftlich bestätigt.

 

  1. Vertragsschluss

 

  1. Ein Vertrag kommt zu Stande, wenn der Mandant durch den Anwalt eine Auftragsbestätigung erhält, nachdem er über die Seite wb-check.de ein Angebot abgegeben hat. Erst mit der Angebotsbestätigung wird ein Vertrag geschlossen. Der Mandant ist an dieses Angebot gebunden und für die Richtigkeit der notwendigen Eingaben verantwortlich. Die Eingaben können vor der Abgabe des Angebotes durch den Mandanten kontrolliert werden und im Mandantenbereich auch später geändert werden.
  2. Die Annahme des Vertragsangebots, das der Mandant abgibt, erfolgt durch eine Auftragsbestätigung durch den Anwalt. Diese wird in Textform an den Mandanten übermittelt, wobei E-Mail, Fax oder Brief zulässig und ausreichend sind, um die Textform zu wahren. Beginnt der Anwalt mit der gewünschten Tätigkeit und übermittelt dem Mandanten ein Ergebnis, so kommt auch hierdurch der Vertrag zustande, indem mit der Ausführung des Mandats begonnen wird. Die Korrespondenz und Vertragsanbahnung erfolgen in der Regel mittels E-Mail.
  3. Soweit der Anwalt binnen einer Frist von 7 Tagen nicht mit der Ausführung beginnt und der Mandant auch keine Auftragsbestätigung erhält, gilt das Angebot als abgelehnt.
  4. Der Vertragstext und die Anlagen dazu werden durch den Rechtsanwalt gespeichert.
  5. Der Mandant hat sein E-Mail-Postfach zu überwachen und sicherzustellen, dass seine E-Mailadresse richtig ist und das E-Mail-Postfach erreicht werden kann, damit er die E-Mails des Anwalts erhält. Spam Postfächer sind aus den vorgenannten Gründen zu überwachen, um zu gewährleisten, dass die E-Mails des Anwalts auch zugestellt werden können. Diese Kontrolle obliegt dem Mandanten. Der Anwalt haftet nicht für Folgen durch den Versand von E-Mails, die dem Mandanten nicht zugestellt werden, sei es aufgrund falscher Angaben der E-Mail-Adresse oder durch Konflikte durch einen vom Mandanten genutzten Spam-Filter.

 

  • Vertragsdauer

 

  1. Die vertragliche Mindestlaufzeit ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen und abhängig von dem jeweiligen Leistungspaket, das der Mandant wählt.
  2. Das jeweilige Abo verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jeweils monatlich und ist dann mit einer Frist von einem Monat kündbar.

 

  1. Leistungen/Leistungsänderungen

Die Prüfung des (fiktiv) wirtschaftlich Berechtigten kann nur in den vorgesehenen Fallkonstellationen des auf wb-check.de zur Verfügung gestellten im Ermittlungsassistenten vorgenommen werden. Sofern die Firmierung hier nicht angegeben ist, kann auch keine Ermittlung vorgenommen werden. Im Einzelnen stehen Ihnen Leistungen nach folgenden Leistungspaketen zur Verfügung:

 

  1. Leistungsumfang im Basispaket:

Im Folgenden wird aufgezeigt, welche anwaltliche Leistung der Mandant bei der Nutzung des Basispakets erhält:

  • Der unter wb-check.de zur Verfügung gestellte Ermittlungsassistent zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten kann mit den individuellen Daten einer Beteiligungsstruktur befüllt werden, wodurch eine Auswertung zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten seitens des Anwalts erfolgt.
  • Die Beteiligungsstruktur darf dabei maximal drei direkte Inhaber umfassen. Die Eingabe von indirekten Beteiligungen ist nicht möglich.
  • Die Ergebnisse werden zum Download in Form einer Datei zur Verfügung gestellt.
  • Bereits hinterlegte Analysen stehen über ein Mandantenkonto beliebig oft zur Abfrage bereit.
  • Eine Anpassung der Beteiligungsstruktur ist kostenpflichtig möglich. Der Preis dafür richtet sich nach den jeweils aktuellen Konditionen und wird dem Mandanten im Bestellablauf angezeigt.
  • Die Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse besteht in anwaltlich üblichem Umfang.
  • Der Mandant erhält eine E-Mail an die beim Anwalt hinterlegte E-Mail-Adresse mit neuen allgemeinen Informationen rund um das Transparenzregister.
  • Die vertragliche Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Vertragsschluss und ist danach mit einer Frist von einem Monat per einfacher E-Mail kündbar. Das Mandantenkonto wird dann samt der Analysen nicht mehr zugänglich sein.
  • Die Abrechnung der vereinbarten Kosten erfolgt jährlich vorschüssig. Im Falle einer Kündigung erhält der Mandant eine zeitanteilige Gutschrift.

 

  1. Leistungsumfang Komfortpaket:

Im Folgenden wird aufgezeigt, welche anwaltliche Leistung der Mandant bei der Nutzung des Komfortpakets erhält:

  • Der unter wb-check.de zur Verfügung gestellte Ermittlungsassistent zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten kann mit den individuellen Daten einer Beteiligungsstruktur befüllt werden, wodurch eine Auswertung zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten seitens des Anwalts erfolgt
  • Die Beteiligungsstruktur darf dabei beliebig komplex sein.
  • Die Ergebnisse werden zum Download in Form einer Datei zur Verfügung gestellt.
  • Bereits hinterlegte Analysen stehen über ein Mandantenkonto beliebig oft zur Abfrage bereit.
  • Eine Anpassung der Beteiligungsstruktur ist dreimal im Jahr kostenlos möglich. Jede weitere Änderung ist kostenpflichtig. Der Preis dafür richtet sich nach den jeweils aktuellen Konditionen und wird dem Mandanten vor Beauftragung angezeigt.
  • Die Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse besteht in anwaltlich üblichem Umfang.
  • Der Mandant erhält automatisch eine E-Mail an die beim Anwalt hinterlegte E-Mail-Adresse mit neuen allgemeinen Informationen rund um das Transparenzregister.
  • Die vertragliche Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Vertragsschluss und ist danach mit einer Frist von einem Monat per einfacher E-Mail kündbar. Das Mandantenkonto wird dann samt der Analysen nicht mehr zugänglich sein.
  • Die Abrechnung der vereinbarten Kosten erfolgt jährlich vorschüssig. Im Falle einer Kündigung erhält der Mandant eine zeitanteilige Gutschrift.

 

  1. Leistungsumfang Exklusivpaket:

Im Folgenden wird aufgezeigt, welche anwaltliche Leistung der Mandant bei der Nutzung des Exklusivpaket erhält:

  • Der unter wb-check.de zur Verfügung gestellte Ermittlungsassistent zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten kann mit den individuellen Daten einer Beteiligungsstruktur befüllt werden wodurch eine Auswertung zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten seitens des Anwalts erfolgt.
  • Die Beteiligungsstruktur darf dabei beliebig komplex sein.
  • Die Anzahl der Analysen ist zunächst auf 50 beschränkt.

 

 

 

 

  • Zusätzliche Analysen können in Einheiten von je 50 zusätzlich gebucht werden. Der dafür berechnete Preis wird dem Mandanten vor Beauftragung angezeigt.
  • Die Ergebnisse werden zum Download in Form einer Datei zur Verfügung gestellt.
  • Bereits hinterlegte Analysen stehen über ein Mandantenkonto beliebig oft zur Abfrage bereit.
  • Eine Anpassung der Beteiligungsstruktur ist beliebig oft möglich.
  • Die Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse besteht in anwaltlich üblichem Umfang.
  • Der Mandant erhält automatisch eine E-Mail an die beim Anwalt hinterlegte E-Mail-Adresse mit neuen allgemeinen Informationen rund um das Transparenzregister.
  • Die vertragliche Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Vertragsschluss und ist danach mit einer Frist von einem Monat per einfacher E-Mail kündbar. Das Mandantenkonto wird dann samt der Analysen nicht mehr zugänglich sein.

 

  1. Leistungsumfang Zusatzoption „Bußgeldschutz“:

Im Folgenden wird aufgezeigt, welche anwaltliche Leistung der Mandant bei der Nutzung der Zusatzoption „Bußgeldschutz“ erhält:

  • Mittels E-Mail an die im Mandantenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse wird der Mandant innerhalb einer angemessenen Frist über in Kraft getretene Änderungen im Geldwäschegesetz („GwG“), der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG der BaFin, der vom Bundesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten „Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz“ sowie der FAQ vom Transparenzregister, sofern diese für die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten oder die Pflichten eines Meldepflichtigen relevant sind, informiert.
  • Mittels E-Mail an die im Mandantenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse erinnert der Anwalt halbjährlich an eine Überprüfung der im Transparenzregister hinterlegten Daten.
  • Mittels E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse informiert der Anwalt über Änderungen von Registereinträgen, die ggf. eine Aktualisierung der im Transparenzregister eingetragenen Daten erforderlich macht. Dabei informiert der Anwalt nur über Rechtseinheiten, die aktiv vom Mandanten bei Abschluss der Zusatzoption „Bußgeldschutz“ ausgewählt wurden. Wir überwachen Registereinträge zu den im Kundenkonto hinterlegten Registernummern der ausgewählten Amtsgerichte. Eine Überwachung kann nur für Eintragungen in Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister erfolgen.
  • Eine automatische Meldung an das Transparenzregister erfolgt nicht. In seinem Mandantenkonto sind vom Mandanten eigenständig Anpassungen der Beteiligungsstruktur bzw. meldepflichtiger Daten vorzunehmen. Auf Wunsch kann nach erfolgter Aktualisierung die Meldung an das Transparenzregister im Auftrag des Mandanten erfolgen.
  • Die vertragliche Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Vertragsschluss und ist danach mit einer Frist von einem Monat per einfacher E-Mail kündbar.

 

 

 

 

  1. Leistungsumfang „Meldeservice“ als Zusatzoption oder Leistungspaket

 

Im Folgenden wird aufgezeigt, welche anwaltliche Leistung der Mandant bei der Nutzung des „Meldeservice“ als Zusatzoption bzw. Leistungspaket erhält:

  • Bei Buchung der Zusatzoption: Durch zusätzliche Vollmachterteilung kann in der Zusatzoption „Meldeservice“ der Auftrag zur Meldung der mittels wb-check.de ermittelten (fiktiv) wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister erfolgen.
  • Bei Buchung des Leistungspakets: Durch Vollmachterteilung erfolgt im Leistungspaket „Meldeservice“ der Auftrag zur Meldung der vom Mandanten ermittelten (fiktiv) wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister.
  • Der Anwalt hat ein Sonderkündigungsrecht für die Zusatzoption Meldeservice. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist dann gegeben, wenn das Transparenzregister eine Meldung durch Dritte nicht mehr ermöglicht oder dies für unzulässig erklärt.
  • Die Meldung an das Transparenzregister erfolgt namens und in Auftrag des Vollmachtgebers über ein Kundenkonto beim Transparenzregister nach Wahl des Anwalts. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Mandant nicht bevollmächtigt war, die Meldung zu initiieren haftet der Mandant und dessen Konto kann zudem unmittelbar gesperrt werden.
  • Die Meldung kann nach eigenem Ermessen des Anwalts mittels automatisierter Eingabeverfahren oder manuell erfolgen.
  • Die Meldung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Beauftragung. Sofern sich die technischen Eingabemöglichkeiten des Transparenzregisters ändern, erfolgt die Meldung innerhalb von fünfzehn Werktagen. Sollte dies nicht möglich sein, so informiert der Anwalt über die längere Dauer der Meldung.
  • Die Kosten des Transparenzregisters für die Registerführung sind von der meldepflichtigen Einheit selbst zu tragen.
  • Für die Ersteintragung wird ein Betrag gem. den mit dem Mandanten vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Änderungsmeldungen an das Transparenzregister sind durch den Mandanten aktiv zu beauftragen und werden zusätzlich gem. den mit dem Mandanten vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt.

 

  1. Änderungen

 

  1. Der Anwalt behält sich vor, die auf der Seite wb-check.de angebotenen Leistungen, die in den AGB vorstehend unter IV. beschrieben sind, zu ändern und/oder abweichende Leistungen anzubieten sofern dies für den Mandanten nicht unzumutbar ist.
  2. Daneben und darüber hinaus behält sich der Anwalt vor, Änderungen und/oder Anpassungen der Leistungen vorzunehmen, wenn er durch gesetzliche Änderungen oder aufgrund eines gegen ihn erlassenen Gerichtsurteil dazu verpflichtet ist.
  3. Zudem behält sich der Anwalt vor, Leistungsanpassungen vorzunehmen, die lediglich technischer Art sind oder den Ablaufprozess wie das Mandantenkonto betreffen und für den Mandanten nicht wesentlich sind.
  4. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sollte eine Preisänderung durch den Anwalt vorgenommen werden, so wird diese erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit wirksam. Der Mandant erhält eine entsprechende Ankündigung und gleichzeitig ein Sonderkündigungsrecht.

 

  1. Haftungsausschlüsse/ Einschränkungen

 

  1. Allgemeine Haftungsausschlüsse:

Die Haftung des Anwalts für die falsche Ermittlung oder Eintragung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

 

  • Falscheingaben des Nutzers führen zu falschen Ergebnissen der Ermittlung oder Meldung.
  • Ermittlungsassistent spiegelt Stand der aktuellen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG der BaFin, der vom Bundesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten „Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz“ sowie der FAQ vom Transparenzregister wider und gleichwohl wird ein falsches Ergebnis generiert.
  • Technische Fehler auf Seiten des Transparenzregisters (kein Zugriff möglich, Daten falsch verarbeitet)
  • Technische Fehler auf Seiten des Mandanten
  • Fehlerhafte Daten von Datenlieferanten oder Fehler in den Registereinträgen
  • Unberechtigte Eintragung (hier muss Regress beim vollmachtlosen Vertreter genommen werden)
  • Sofern die im Mandantenkonto hinterlegten Kontaktdaten fehlerhaft sind, ist der Anwalt nicht verpflichtet nachzuforschen, um die richtigen Kontaktdaten zu ermitteln. Sofern, bedingt durch fehlende/fehlerhafte Kontaktdaten wichtige Informationen (z.B. Änderungsmitteilungen zu Registerdaten) nicht oder nur verzögert zugestellt werden können, besteht keine Haftung
  • Keine Haftung kann übernommen werden bei unerlaubten Kontozugriffen. Das Passwort ist durch den Mandanten sicher aufzubewahren und ist vor unerlaubter Nutzung zu schützen.
  • Bei Fehlern von Zahlungsanbietern kann keine Haftung übernommen werden.
  • Der Anwalt haftet nicht in Fällen der höheren Gewalt.
  • Sofern sich Änderungen in der Beteiligungsstruktur und der dazu gehörenden Stammdaten ergeben, die der Mandant nicht in seinem Mandantenkonto hinterlegt, kann die Auswertung und Meldung des (fiktiv) wirtschaftlich

Berechtigten fehlerhaft sein. Zudem kann die laufende Überwachung in der Zusatzoption „Bußgeldschutz“ nicht gewährleistet werden.

  • Sofern der Kunde selbstständig Meldungen (u.a. Neueintragungen, Korrekturmeldungen und Änderungsmeldungen) beim Transparenzregister vornimmt, kann seitens des Anwalts nicht sichergestellt werden, dass Folgemeldungen, mit denen der Mandant ihn beauftragt zu fehlerhaften Informationen im Transparenzregister führen. Die Haftung für Bußgelder ist dann ausgeschlossen.

 

  1. Verfügbarkeit

Das Mandantenportal des Anwalts, der Ermittlungsassistent, die Zusatzoptionen und die Webseite „wb-check.de“ werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Der Anwalt hat keinen Einfluss auf eine umfassende Verfügbarkeit zu 100 Prozent. Dies ist aus technischer Sicht bereits nicht möglich, da es beispielsweise zu Ausfällen des Providers kommen kann oder notwendige Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder es können Störungen der Kommunikationsnetze, Stromausfälle etc. vorliegen. Daher kann der Anwalt eine 100-prozentige Verfügbarkeit nicht gewährleisten. Notwendige Arbeiten, wie Wartung, wird der Anwalt aber wenn möglich, zu nutzungsarmen Zeiten durchführen lassen.

 

  1. Haftungsausschluss Bußgeldschutz

 

  1. Pflichten des Mandanten

 

  1. Der Mandant liefert dem Rechtsanwalt alle (zur Auftragsbearbeitung) notwendigen Informationen und Daten, ohne die der Anwalt den Auftrag nicht ausführen kann.
  2. Der Mandant garantiert dabei, dass diese Informationen und Daten, richtig sind. Dem Anwalt unterliegt hierbei keine Überprüfungspflicht.
  3. Der Mandant hat Hinweise, die er durch den Anwalt per E-Mail im Rahmen des jeweils gebuchten Paketes erhält und die sich mit Neuerungen, erforderlichen Änderungen oder Gesetzesnovellierungen befassen, umzusetzen. Eine Überprüfung und Haftung des Anwalts hierfür bestehen nicht.
  4. Sind Ummeldungen notwendig, da sich Beteiligungen ändern, muss der Mandant selbst tätig werden und diese gegenüber dem Transparenzregister melden oder den Anwalt erneut beauftragen. Eine automatische Änderungsmeldung findet durch den Anwalt nicht statt.

 

  • Honorar/Vergütung

 

  1. Die durch den Anwalt erbrachte Leistung ist kostenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem jeweils vom Mandanten ausgewählten Paket. Die Honoraransprüche des Anwalts ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und den ausgewählten Paketen auf der Internetseite wb-check.de.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar des Anwalts jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Bezahlung durch den Mandanten per Lastschrifteinzug oder Der Anwalt behält sich Änderungen der Zahlungsmethoden ausdrücklich vor und wird den Mandanten hierüber mit angemessener Frist informieren. Der Mandant hat die Kosten für Rückbuchungen des jeweiligen Zahlungsanbieters und dessen Gebühren zu tragen, sofern eine Zahlung mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund einer falsch angegebenen Bankverbindung nicht eingelöst wird oder der Kunde der Abbuchung widerspricht, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist. Der Anwalt behält sich für zukünftige Zahlen vor, dem Mandanten die Entgelte von Zahlungsanbietern zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Anwalt wird dies an den entsprechenden Stellen im Zahlungsprozess transparent ausweisen.

 

  • Kündigung/Vertragsbeendigung

 

  1. Ausreichend für die Abgabe der Kündigung ist Textform (wie E-Mail).
  2. Der Vertrag kann während der Mindestlaufzeit von Parteien ordentlich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Monats ordentlich gekündigt werden.
  3. Beiden Parteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:

 

  • Zahlungsverzug des Mandanten von mehr als vier Wochen
  • Löschung der Firma des Mandanten im Handelsregister;
  • Zahlungsunfähigkeit einer Vertragspartei
  • Das Transparenzregister keine Meldungen durch Dritte (also den Anwalt) mehr erlaubt und/oder zulässt.

 

  1. Nach der Vertragsbeendigung wird das Mandantenkonto des Mandanten bei dem Anwalt gesperrt und ist nicht mehr zugänglich. Der Mandant hat demzufolge zuvor sicherzustellen, dass er seine Ergebnisse und hinterlegten Informationen und Inhalte selbst sichert. Der Anwalt ist nach der Vertragsbeendigung nicht dazu verpflichtet, dem Mandanten die Inhalte noch einmal freizuschalten oder zur Verfügung zu stellen. Der Anwalt behält sich vor hiervon im Einzelfall gegen entsprechende Zahlung einer vom Anwalt festzulegenden Aufwandspauschale abzuweichen.

 

  1. Sonderkündigungsrecht Bußgeldschutz

 

  1. AGB Änderungen

Der Anwalt behält sich vor, die AGB jederzeit Änderungen zu unterziehen und dies ohne Angabe von Gründen, es sei denn dies ist für den Mandanten unzumutbar. Der Mandant wird hierüber in Textform (z.B. E-Mail) in Kenntnis gesetzt.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Für jegliche Nebenabreden dieser AGB und jeglicher Beauftragungen sowie der dazu gehörenden Anlagen ist die Textform erforderlich.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anwalts.