Für alle, die ihre wirtschaftlich Berechtigten bereits kennen. Übersichtliche Datenerfassung und umgehende Meldung an das Transparenzregister.
Wir übernehmen
Ihre Eintragung
in das Transparenzregister!
* zzgl USt.

Hinweis
“Für alle Kapital- und Personengesellschaften und weitere Rechtsformen ist die Eintragung ins Transparenzregister verpflichtend. Bei fehlenden oder falschen Meldungen sowie Lücken in der Historie drohen Ihnen Bußgelder von bis zu 100.000 €.”
Was ist das Transparenzregister?
Das deutsche Transparenzregister existiert seit 27.06.2017. Es wurde eingeführt mit dem Ziel der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, indem es die natürlichen Personen, die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten, hinter juristischen Strukturen sichtbar macht. Dazu müssen alle verpflichteten Gesellschaften und Rechtsformen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden und Daten dazu aktuell halten.
So helfen wir Ihnen weiter
- Sie kennen bereits Ihre wirtschaftlich Berechtigten
- Wir melden alle wirtschaftlich Berechtigten
- Einfache Erfassung mit praktischen Hilfetexten
- Einmalige Zahlung
- Sie erhalten eine Bestätigung zur erfolgten Meldung
Meldungen zu Ihrer Gesellschaft
Der Ablauf Ihrer Eintragung ins Transparenzregister durch wb-check.
Meldepflicht schnell prüfen
Jetzt können Sie mit unserem Quick Check schnell überprüfen, ob Ihre Rechtseinheit überhaupt Daten an das Transparenzregister melden muss. Ihr Ergebnis senden wir Ihnen auch gerne zu.
„(erforderlich)“ zeigt erforderliche Felder an
Ihre Vorteile im Überblick
Anwaltlich geprüft & sicher
Komfortabler Rundumservice
Faires Preis- Leistungspaket
Beteiligungsdaten auf deutschen Servern

Christian Robertz ist Mitglied von
DAV Deutscher Anwaltsverein e.V.
Anwaltskammer Düsseldorf
Anwaltsverein Mönchengladbach
Forum Junge Anwaltschaft des DAV