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Transparenzregister: neue Regeln in Planung

Mitte September hat das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf für ein Gesetz veröffentlicht, das zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG) beitragen soll. Viele Regelungen sollen dabei bereits zum 01. Januar 2024 wirksam werden!

Auch sind Änderungen rund um das Transparenzregister vorgesehen:

U.a. sollen die Regelungen zur Eintragungsberechtigung spätestens ab 1. Januar 2025 geändert werden.

 

  • Durch eine Identitäts- und Nachweisüberprüfung soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Eintragungen vornehmen oder ändern dürfen.
  • Zukünftig können eintragungsverpflichtete Organisationen auch Eigentums- und Kontrollübersichten an das Register senden.
  • Es sind neue Möglichkeien vorgesehen, um ein Unstimmigkeitsverfahren zu eröffnen. Sonstige Antragsteller mit berechtigtem Interesse können dann Hinweise geben.
  • Zukünftig kann der Geburtsort der wirtschaftlich Berechtigten beim Register hinterlegt werden. Ab 1. Januar 2027 wird die Angabe des Geburtsorts verpflichtend.

Wie schon bei Einführung des Registers und der Meldepflichten vermutet, weitet sich das Thema immer weiter aus und wir zunehmend komplexer mit erhöhtem Meldebedarf. wb-check. begleitet Sie dabei gerne.

 

Jens Punstein

Bildnachweis istockphoto.com/de/portfolio/jacoblund: