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Die Bargeldgrenze und Neuerungen im Transparenzregister kommen!

Die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten einigten sich am 18.01.2024 auf EU-weite Vorschriften gegen Geldwäsche, die Schlupflöcher in den nationalen Gesetzen stopfen sollen.

Ein zentraler Punkt: Barzahlungen in Höhe von über 10.000 Euro werden in der EU künftig verboten. Zumindest bei Zahlungen im gewerblichen Zusammenhang. Zahlungen unter Privatpersonen sollen ausgenommen sein.

Zudem wurde eine Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen Transparenzregister auf den Weg gebracht. Es soll ein EU weites vernetztes System von Registern etabliert werden, durch das dann Zugriff auf die Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigen möglich sein soll.

Eine Einsichtnahme in das Transparenzregister wird aufgrund eines EuGH Urteils im Jahr 2022 eingeschränkt. Zukünftig sollen die Transparenzregister nicht mehr öffentlich einsehbar sein. Behörden, geldwäscherechtlich Verpflichtete und Organisationen mit einem berechtigten Interesse (z.B. Medien oder Nichtregierungsorganisationen) sollen noch die Möglichkeiten haben Informationen abzurufen. Eine Selbstauskunft wird unserer Einschätzung dann auch weiterhin möglich sein. Faktisch ist in Deutschland der Zugriff derzeit schon beschränkt, da das Register bei Anträgen zur EInsichtnahme immer einen Nachweis des berechtigten Interesses fordert.

Übrigens:

Im Transparenzregister waren zum Stichtag 31. August 2023 1.761.695 Rechtseinheiten eingetragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8480) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

D.h. es fehlen noch viele. Nutzen Sie unseren Quick Check, ob Sie eintragungspflichtig sind und unseren Meldeservice.

 
Jens Punstein, 24.01.2024

Bildnachweis istockphoto.com/de/portfolio/jacoblund: