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EU-Parlament will Anteilsgrenze für wirtschaftlich Berechtigte auf 15% senken

In den laufenden Beratungen zum neuen Anti-Geldwäschepaket der EU hat nunmehr das EU-Parlament seine Forderungen und Änderungsvorschläge abgestimmt. Diese deuten auf eine weitere Verschärfung der zukünftigen Vorgaben hin. Wie so oft, wird dies weiteren Verwaltungsaufwand und Analysebedarf mit sich bringen. Die wichtigsten Punkte fasst wb-check. für Sie zusammen:

Bestimmungen zu den wirtschaftlich Berechtigten:

Um Geldwäsche aufzudecken und Vermögenswerte rechtzeitig einzufrieren, sollten u.a. zuständige Behörden Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte, Bankkonten, Grund- oder Immobilienregistern haben. Da bestimmte Waren für Kriminelle attraktiv sind, möchte das EU-Parlament auch, dass Mitgliedstaaten Informationen über den Besitz von Gütern wie Yachten, Flugzeugen und Autos im Wert von über 200.000 € oder Gütern, die in Freizonen gelagert werden, zusammenführen.

Das EU-Parlament ist sich einig, dass wirtschaftlich Berechtigte jemanden mit einem Anteil von 15% plus einer Aktie oder Stimmrechten oder einem anderen direkten oder indirekten Eigentumsinteresse oder mit 5% plus einer Aktie in der Extraktionsindustrie oder einem Unternehmen mit einem höheren Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sind.

 

Das bedeutet, dass viele Unternehmen erneut ihre wirtschaftlich Berechtigten auf Basis der neuen Vorgaben ermitteln müssten!

Sollten die Änderungen so akzeptiert werden, zieht dies einen enormen Aufwand nach sich. Insbesondere würde die Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten noch komplexer und die zu machenden Angaben noch umfangreicher. Den gesamten Text der Pressemitteilung des EU-Parlamentes können Sie hier lesen. (https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20230327IPR78511/new-eu-measures-against-money-laundering-and-terrorist-financing)

 

 

Jens Punstein, 24.04.2023

Bildnachweis:istockphoto.com/de/portfolio/jacoblund