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Neue Vorgaben für GbRs und Immobiliengesellschaften

Das Bundesverwaltungsamt hat neue FAQ zum Transparenzregister veröffentlicht. Wir fassen für Sie die Änderungen kurz zusammen:

  • Ab 01.01.2024 müssen GbRs, die im Gesellschaftsregister eingetragen sind auch eine Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister vornehmen.
  • Vereine sind gehalten, die Daten im Vereinsregister stets umgehend zu aktualisieren, da nur so auch die Daten im Transparenzregister aktuell sind. Verspätete Einträge haben Bußgelder zur Folge.
  • Umfangreiche Vorgaben und Beispiele zu Fällen, in denen ausländische Gesellschaften direkt oder indirekt Immoblien in Deutschland halten. Es werden diverse Konstellationen dargestellt und erläutert wie in diesen Fällen die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln sind.
  • Befreiung von der Meldung an das deutsche Transparenzregister, sofern erforderliche Meldungen schon in anderen EU Transparenzregistern erfolgt sind.
    Klarstellung, dass „umfassende Prüfungen“ durchgeführt werden müssen, um die wirtschaftlich Berechtigten einer Vereinigung zu ermitteln. Mit wb-check. können Sie Ihre Analysen dokumentieren und speichern, sodass sie jederzeit verfügbar und aktualisierbar sind.
  • Vorgabe, dass bei Stiftungen sämtliche Begünstigen, sofern namentlich bekannt oder aus der Satzung ableitbar (z.B. Kinder vom Stifter), als wirtschaftlich Berechtigte zu melden sind.
  • Klarstellung, dass Partner von PartG grundsätzlich aufgrund ihrer besonderen gesellschaftsrechtlichen Stellung und der persönlichen Haftung als wirtschaftlich Berechtigte zu melden sind.
  • Erläuterungen zu Unstimmigkeitsmeldungen.

Die neue Version der FAQ des BAV finden Sie hier:

 

Jens Punstein

Bildnachweis istockphoto.com/de/portfolio/jacoblund: