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Bußgelder Transparenzregister – Fristen laufen ab

Damit alle meldepflichtigen Rechtseinheiten rechtzeitig vollständige und richtige Daten an das Transparenzregister übermitteln, hat der Gesetzgeber nennenswerte Bußgelder vorgesehen. Es wurden jedoch Übergangsfristen festgelegt für die Vollstreckung von Bußgeldern festgelegt, die in 2023 sukzessive ablaufen.

Hintergrund & Fristen

Alle inländischen Rechtseinheiten mussten schon bis Ende 2022 Ihre Meldungen an das Transparenzregister abgeben. Ausländische Gesellschaften mit Immobilienbesitz in Deutschland müssen dies bis zum 30. Juni 2023 erledigen. Für Verstöße wurden Bußgelder und weitere Maßnahmen definiert.

Die gesetzliche Bußgeldregelung beinhaltet unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend die Aussetzung der Ahndung von Verstößen gegen die gesetzlichen Auflagen, z.B. der fehlenden Meldung an das Transparenzregister.

Die Aussetzung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten endet zu folgenden Fristen:

• AG, SE und KGaA: bis zum 31. März 2023;
• GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft und Partnerschaft: bis zum 30. Juni 2023;
• in allen anderen Fällen (z.B. KG, OHG, Stiftungen): bis zum 31. Dezember 2023.

Wir empfehlen daher dringend die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Eintragungen im Transparenzregister vor Ablauf der Fristen für die Bußgelder zu prüfen.

Vierstellige Bußgelder und Veröffentlichung von Vergehen

Die verhangenen Bußgelder sind nennenswert und abhängig von der Schwere des Vergehens sowie der Unternehmensgröße. Durchschnittlich kann auf Basis unserer Erfahrungen mit einem vierstelligen Betrag gerechnet werden.

Sofern das Bußgeld über 200 Euro liegt, erfolgt die Veröffentlichung des Vergehens samt der Nennung des Unternehmens auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes und bleibt dort für 5 Jahre für jeden einsehbar.

Beurkundungen und Kontoeröffnungen können sich bei falschen oder fehlenden Einträgen ins Transparenzregister ebenfalls wesentlich verzögern.

 

Unsere Lösungen

Über wb-check.de können Sie sowohl einen Registerauszug beantragen als auch einen Bußgeldschutz aktivieren, der Sie in Zukunft automatisch auf potenziellen Meldebedarf hinweist. https://wb-check.de/bussgeldschutz-lp/

 

Jens Punstein, 26.06.2023

Bildnachweis istockphoto.com/de/portfolio/jacoblund: