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Anstehende Änderungen Transparenzregister

Kaum entfalten die Vorschriften zur Meldung des wirtschaftlich Berechtigten und der fiktiven wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister langsam ihre Wirkung, schon zeichnen sich neue Änderungen ab.
Der Entwurf für die EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung sieht vor, die nationalen Transparenzregister und auch die Vorgaben zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten europaweit zu vereinheitlichen.

Während die Umsetzung der nationalen Transparenzregistern in allen EU-Mitgliedsstaaten weit fortgeschritten ist, ist nunmehr zum Beispiel geplant, dass die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten eine Übersicht aller nationalen Rechtsformen an die EU senden, um zu prüfen, ob auch für weitere Rechtsformen, wie z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) neue Meldepflichten definiert werden müssen.

Die Meldung an das Transparenzregister würde somit komplexer durch:

  • Umfangreichere Angaben zum (fiktiv) wirtschaftlich Berechtigten
  • Verschärfung der Beschreibung von Kontroll- und Eigentümerstrukturen

Wichtig zu beachten ist zudem, dass bei Änderungen oder bei Neugründungen die Verordnung vorschreibt, dass innerhalb von 14 Tagen an das Transparenzregister gemeldet werden muss. Die Bußgelder die drohen, verleihen diesem Ansinnen der EU Nachdruck.
Unser Bußgeldschutz kann Sie bei der Vermeidung von Bußgeldern umfassend unterstützen. Mit einem Rundumservice-Paket aus einer Hand verpassen Sie keine Änderungen mehr und noch besser, Aufwände bei Ihnen werden reduziert und die verlässliche Ermittlung und Übertragung wird von jemand anders übernommen. 

Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten wird umfangreicher

In Kapitel IV des Verordnungsentwurfs finden sich die neuen, angedachten Regeln zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Darin wird u.a. der Kontrollbegriff weiter ausgeführt. So sind auch familiäre Verbindungen zukünftig zu beachten, wenn es darum geht herauszufinden, wer tatsächlich Kontrolle über eine Rechtseinheit hat. Setzt der eigentlich wirtschaftlich Berechtigte enge Verwandte als Strohmann in Form von z.B. Geschäftsführer, Firmeninhaber etc. ein, so zielen die neuen Regeln darauf ab, die Person hinter dem Strohmann zu identifizieren. D.h. zukünftig sollen demnach auch familiäre Beziehungen Teil der Analyse des wirtschaftlich Berechtigten sein. Abgesehen von den Anpassungen zur Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten, müssen nach dem EU-Entwurf zukünftig auch mehr Daten an das Transparenzregister gemeldet werden. Hinzukommen sollen so zum Beispiel die Ausweisnummer, ggf. die Steueridentifikationsnummer und das Datum des Erwerbs von Anteilen.
Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten würde somit in jedem Fall umfangreicher als bisher.

Drohende Bussgelder durch Verschärfung der Beschreibung von Kontroll- und Eigentümerstruktur

Besonders umfangreich sind die geplanten Vorgaben zur Beschreibung der Kontroll- und Eigentümerstruktur, die auch gemeldet werden soll. Was dies konkret in der Praxis bedeutet, ist jedoch noch offen.  Auch die Anforderungen zu den Pflichten die Eigentümerstruktur und Angaben zu den Eigentümern zu ergründen werden verschärft („Lässt sich nach Ausschöpfung aller nach den Artikeln 42 und 43 möglichen Ermittlungswege…..“). D.h. die Meldepflichtigen müssen demnach erheblichen Aufwand betreiben, um eine Eigentümerstruktur bis zur letzten natürlichen Person zu erforschen und zu dokumentieren. 

Rundumservice für das Transparenzregister schafft Abhilfe und reduziert Aufwände

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pflichten der Meldepflichtigen in jeder Hinsicht ausgeweitet und verschärft werden sollen. Der Aufwand wird weiter steigen. Eine einfache Hilfe bietet die Möglichkeit Daten übersichtlich, sicher und strukturiert über einen Anbieter zu ermitteln und sich von diesem über Änderungen beim Thema “Transparenzregister” informieren zu lassen. Das kann sogar den Gang zum Anwalt ersparen und schützt clever vor möglichen Bussgeldern.
Ermitteln, eintragen und Änderungen vornehmen lassen bieten wir  aus einer Hand an. 

Jens Punstein, 08.02.2022
Bildnachweis: istock.com/bernie_photo