Vom Bundesverwaltungsamt verhangene Bußgelder im Zusammenhang mit dem #Transparenzregister werden ab einer Höhe von 200 Euro auf der Seite des #BVA veröffentlicht (https://lnkd.in/ehFY_spw)
Dort sind die Firmen, die die Bußgelder tragen müssen fünf Jahre öffentlich sichtbar. Nach Ansicht des Gesetzgebers dient dies dazu die Qualität der Daten im #Transparenzregister möglichst schnell zu erhöhen.
Gem. der aktuellen Liste des BVA wurde inzwischen gegen 1.200 Firmen ein Bußgeld verhängt. Auf Basis unseres Überblicks über die Qualität der erfolgten Meldungen der Meldepflichtigen wird dies erst die Spitze des Eisbergs sein. Spätestens wenn die Pflicht zur Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen sowie die noch teilweise ausgesetzte Bußgeldpflicht einsetzen, sind deutlich mehr Bußgelder zu erwarten.
Schützen Sie sich mit unserem Bußgeldschutz vor unliebsamen Überraschungen.
Jens Punstein, 16.03.2023
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