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Abzocke mit dem Transparenzregister

In seiner Dezember 2021 Ausgabe weist das Handwerksblatt auf Betrugsmaschen rund um das Transparenzregister hin. Darin heißt es, dass auch die Handwerkskammer zu Köln entsprechend vor derartigen Diensten gewarnt habe. U.a. würden von diversen Dienstleistern hohe Beträge für die Eintragung ins Transparenzregister verlangt.

Sicherlich sind Sie als Unternehmer schon mehrfach von Betrügern angeschrieben worden, die Sie zur Überweisung von teils hohen Geldbeträgen auffordern, um Ihren Pflichten rund um das Handelsregister und jetzt neuerdings des Transparenzregisters nachzukommen. Solchen Aufforderungen sollten Sie in der Tat nie nachkommen. Wenn dann schreibt Sie einzig das jeweilige Register selbst an.

Die Eintragung ins Transparenzregister ist kostenlos

Weiterhin gut zu wissen: Hilfestellung bei der Ermittlung des einzutragenden wirtschaftlich Berechtigten erhalten Sie beim Anwalt. Ihr Steuerberater darf Sie rechtlich nicht beraten, daher arbeiten wir eng mit Steuerberatern zusammen, um Ihnen einen unkomplizierten Service zu bieten. Unser anwaltlich geprüfter Ermittlungsassistent erspart Ihnen im Bedarfsfall eine Konsultation eines Anwalts und bietet Ihnen einen Meldeservice, verbunden mit Serviceleistungen, und unterstützt bei der laufenden Überwachung Ihrer Meldepflichten. Die Ersteintragung ist kostenlos. Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle eine jährliche Gebühr.

Vergessen Sie nicht: Eine Eintragung muss ggf. aktualisiert werden. Dabei sind Sie aktiv in die Pflicht genommen.

Servicelesteistung statt Abszocke: Wann Kosten für die Eintragung gerechtfertigt sind

Richtig, die Eintragung in das Transparenzregister ist kostenlos, aber nicht ohne Aufwand. Es lohnt sich aus verschiedenen Gründen einen spezialisierten Dienstleister mit der Meldung der wirtschaftlich Berechtigten und der meldepflichtigen Rechtseinheit zu beauftragen. Wenn Sie sich für einen Dienstleister entscheiden, stellen Sie sicher, dass sie eine adäquate Gegenleistung für ihr Geld erhalten.

 

Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten

Diese Information ist das “Herzstück” des Transparenzregisters, ist die Intention doch darin begründet, die wirtschaftlich handelnde Person offenzulegen. Nicht immer ist die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten offensichtlich. Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen können z. B. auch dazu führen, dass der wirtschaftlich Berechtigte fiktiv (also z.B. ein gesetzlicher Vertreter) sein kann oder mehrere Personen angegeben werden müssen. Ermitltlungshilfe leistet üblicherweise ein Rechtsanwalt zu üblichen Stundensätzen. Der anwaltich geprüfte Ermittlungsassistent von wb-check.de dekt diese Leistung ab. Sie erhalten einen echten Mehrwert in Form von Ersparnissen in Zeit und Geld. Ob Sie anschließend selbst eintragen oder unseren Meldeservice nutzen liegt ganz in Ihrer Hand. 

Saubere Dokumentation

Das Geldwäschegesetz verlangt bei der Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten eine entsprechende Dokumentation. Dies umfasst u.E. sowohl Unterlagen, die zur reinen Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten dienen (z.B. Darstellung von Beteiligungsstrukturen, Erfassung der persönlichen Daten der wirtschaftlich Berechtigten) als auch der Beleg einer ordnungsgemäßen Meldung. Hier bietet unser Service eine umfassende Lösung und Sie erhalten die Dokumentation der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten als auch die Bestätigung der Meldung aus einer Hand. Die Unterlagen sind zudem in Ihrem Kundenkonto stets abrufbar. Die aufwändige Suche von Papier oder Dateien entfällt.

Laufende Überwachung von Änderungen, die zu neuem Meldebedarf führen

Ihre Einträge im Transparenzregister müssen stets aktuell sein. Ändert sich ein Name, zieht ein wirtschaftlich Berechtigter um, so ist eine Meldung ans Transparenzregister erforderlich. Mit unserem Bußgeldschutz helfen wir Ihnen bei der Überwachung derartiger Vorfälle, in dem wir die Daten von Handels,- Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister laufend für Sie im Hinblick auf relevante Änderungen überwachen und Sie informieren, wenn neue Informationen zu beteiligten Gesellschaften Ihrer Beteiligungsstruktur vom entsprechenden Register bekannt gemacht wurden. Ändern Sie dann bei Bedarf Ihre bei uns hinterlegten Daten und wir nehmen eine Änderungsmeldung im Transparenzregister vor.. 

Vermeidung von Fehleinträgen

Sofern an das Transparenzregister falsche Daten gemeldet werden, führt dies zu dem Risiko, dass Sie ein Bußgeld wg. fehlerhafter Daten erhalten. Dabei können auch einfache Tippfehler dazu führen, dass Sie sich mit diesem Thema beschäftigen müssen. Aus Sicht des Registers ist „falsch“ eben „falsch“. Ein Experte, der entsprechende Sicherungs- und Kontrollverfahren etabliert hat, kann hier maximalen Schutz bieten und haftet zudem für Fehler bei der Eingabe der Daten ins Transparenzregister. So durchläuft bei uns jede Eintragung in das Register eine maschinelle Kontrolle. Zudem überprüfen wir zusätzlich anhand von regelmäßigen Stichproben, ob die Meldung Ihrer Daten korrekt erfolgt ist. 

Sie sparen Zeit (und Nerven)

Die Eintragung ins Transparenzregister ist mit einigem Aufwand verbunden und kann zudem auch mit einigen Fragezeichen versehen sein. Neben der Eröffnung eines Kontos muss in einem zweiten Schritt die sogenannte meldepflichtige Einheit angelegt werden, also z.B. Ihre GmbH, für die Sie die wirtschaftlich Berechtigten melden müssen. Hierbei sind bereits über Auswahlmenüs Eingaben zu machen, die nicht immer selbsterklärend sind. Verwirrend ist dabei zudem, dass Sie ggf. schon davon ausgehen alles gemeldet zu haben, wenn Sie die Rechtseinheit angelegt haben. Dies ist leider nicht so. Nun müssen Sie für jeden wirtschaftlich Berechtigten eine Menge von Daten erfassen, um diesen an das Transparenzregister zu melden. Auch hier sind einige Felder, in denen Sie Angaben machen müssen oder eine Auswahl treffen müssen, ggf. nicht selbsterklärend, Ein Anruf beim Transparenzregister hilft meist, man kann sich aber auf lange Wartezeiten der Hotline einstellen. Schließlich ist die Eintragung nur online auf der Seite des Transparenzregisters möglich. Für Meldepflichtige, die sich in der Welt des Internets nicht gut auskennen oder diese scheuen ist die Seite des Transparenzregisters eine zusätzliche Herausforderung.

 

April 2022, Jens Punstein

Bildnachweis: istock.com/pcess609